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In Petitionen ersuchten die Bergbauern der Katastralgemeinde Pogusch den Bischof um die Erlaubnis, im Jahre 10 bis 12 heilige Messen an Wochentagen und mit der Absicht der Wiederbelebung   „abgekommener Feiertage“  in der Himmelreichkapelle mitfeiern zu dürfen. Außerdem sollte es eine Bet- und Raststation für die Wallfahrer nach Mariazell sein.  Schließlich sollten eigene Bittprozessionen vom Tahl zur Kapelle erlaubt sein. Die Vespergebete sollten nun nicht mehr in den geschwärzten Rauchstuben, sondern in der Himmelreichkapelle stattfinden.Die Kapelle ist der Verehrung der Schmerzhaften Mutter Maria geweiht. Auf sechs Blättern beantragten 46 Erwachsene der KG. Pogusch am 22.8.1886 schriftlich die Genehmigung von Gottesdiensten an jedem 24. Juni  (Sommersonnenwende) und 2. Juli  (Gedenken an ein schweres Unwetter vom 2.7.1873).  Ohne Präjudiz für die Zukunft erteilte der Bischof Genehmigungen für Messen an jedem 24. Juni. Weitere Ansuchen führten dann doch zur Genehmigung für einen weiteren Werktag an jedem Jahr und ausnahmsweise für 29. 9.1887.  Eine weitere Ausdehnung für Meßerlaubnissen wäre nicht ratsam. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass der damalige Pfarrprovisor aus Turnau sich energisch gegen die Abhaltung von Messen in der Kapelle aussprach.  Seine Begründung lautete :    Die Gläubigen stehen in der Kapelle zu eng. Dadurch ist die Moral gefährtet.  Während des Gottesdienstes herscht außerhalb der Kapelle störende Unruhe.  Manche Marktstände reichen bis an die Kapelle heran.  Beiderseits des Berges halten viele Gasthäuser die vom Gottesdienst heimkehrenden Gläubigen zu lange auf.  An Wallfahrtstagen ist in den anderen Kirchen mit weniger Gläubigen zu rechnen. So prägte die Himmelreichkapelle und ihre Vorläufer stets die Freuden und Sorgen der Gläubigen der eigenen Pfarre und der Umgebung,  sowie den Wandel in der Struktur der Bevökerung und Ihrer Arbeitswelt, der Frömmigkeit und der Tradition.
 Der alte Lärchenbaum war weit mehr als 100 Jahre alt und musste schließlich entfernt werden.
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